www.wasserverlustmessung.de
Sofern nicht anders vereinbart gilt: Zahlungsziel 10 Tage nach Erhalt der Echung, Skonto nach Vereinbarung.
Unsere Dienstleistung gilt als beendet und abgenommen, sobald der Lieferschein durch den
Auftraggeber oder dessen bevollmächtigte
oder beauftragte Person unterzeichnet ist.
Mit Bezahlung der Rechnung ist das
Vertragsverhältnis beendet, sofern nicht ausdrücklich
schriftlich anderes vereinbart ist.
Der Auftraggeber hat über die jeweiligen Gefahren des zu bearbeitenden Wasser und Kanalnetzes, der Umgebung und der örtlichen Gegebenheiten zu unterweisen. Hierzu zählt auch das Einweisen auf Art und Umfang von reparierten und laufenden baulichen Maßnahmen an Wasser und Kanalstellen oder Besonderheiten von Bauwerken und Leitungsabschnitten.
Das Orten, Einmessen und Protokollieren von Leckstrellen und Leitungstrassen, sowie das Markieren
vor Ort erfolgt mit
modernster Technik und nach anerkannten Regeln der Messtechnik, druch ein speziell ausgebildeten
Messtechniker.
Grobe Abweichungen der protokollierten oder markierten Stellen lassen ungünstige Reflexionen
oder auf unbekante Rohmaterialien
in der Messstrecke oder auf ungenaue Angaben zum Trassenverlauf schließen.
Eine Garantie für die absolute Vermeidung von Fehlmessungen kann trotz Berücksichtigung aller
Umstände nicht gegeben werden, dem
zur Folge werden Haftungs- und Regeressforderungen des Auftraggebers gegenüber dem Auftragnehmer
ausgeschlossen.
Den Nachweis, dass Rohrschäden vor einem Einsatz unserer Geräte nicht bestanden haben, hat der Auftraggeber zu erbringen.
Für die nicht von uns zu vertretenden Stand- oder Wartezeiden berechnen wir einen Stundensatz von 60,00 EUR